Arbeitsmodell Werkstudent: Der perfekte Nebenjob zur Uni?
Aktualisiert: 14.10.2022
Finanziell Unabhängigkeit, berufliche Orientierung und fachspezifische Praxiserfahrung: Eine Erwerbstätigkeit als Werkstudent ist eine echte Alternative zu klassischen studentischen Beschäftigungsverhältnissen. Im Unterschied zu Aushilfs- oder Minijobs profitierst Du als Werkstudent von zahlreichen Sonderregelungen hinsichtlich Versicherungsbeiträgen und Verdienstgrenzen.
Arbeiten während des Studiums: Für die Mehrheit der Studierenden in Deutschland ist das eine Selbstverständlichkeit. Auf dem Arbeitsmarkt bringt der Studentenstatus dabei sowohl Vorteile als auch Einschränkungen mit sich. So bist Du grundsätzlich von bestimmten Steuer- und Sozialversicherungspflichten befreit, solange Du die geltenden Grenzen bezüglich Verdienst und Arbeitszeit nicht überschreitest. Die somit auch gesetzlich geregelte Vereinbarkeit von Studium und Beruf begünstigt deshalb vor allem geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs, bezahlte Praktika oder Tätigkeiten als Aushilfs- oder wissenschaftliche Hilfskraft.
Mit einer Stelle als Werkstudent steht Dir aber noch ein weiteres Arbeitsmodell zur Verfügung, um neben der Uni die eigene Kasse aufzubessern. Im Idealfall kannst Du als Werkstudent nicht nur besser und beständiger verdienen, sondern sammelst gleichzeitig auch praktische Erfahrung in einem für Deinen Studiengang relevanten Berufsfeld.
Voraussetzungen und Definition Werkstudent
Werkstudenten sind per Definition ordentliche Studierende, die neben ihrem Studium einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Um die damit einhergehenden Privilegien in Anspruch nehmen zu können, musst Du also zunächst als ordentlicher Studierender an einer Fachhochschule oder Universität immatrikuliert sein. Du darfst zudem weder im Urlaubssemester sein, noch das 25. Fachsemester überschritten haben.
Ein Studium ist ein Vollzeitjob – das sieht auch der Gesetzgeber so und beschränkt das Arbeitspensum während der Vorlesungszeit auf eine Halbtagsstelle, d.h. maximal 20 Stunden pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit hingegen gibt es keine derartigen Beschränkungen: In den Semesterferien kannst Du Dein Stundenkontingent also nach Belieben erhöhen. In diesem Zusammenhang solltest Du aber unbedingt die sogenannte 26-Wochen-Regelung beachten. Diese besagt, dass Du als Werkstudent nicht mehr als 26 Wochen pro Kalenderjahr mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darfst.
In der Praxis arbeiten Werkstudenten also zumeist in Teilzeit in Unternehmen und übernehmen als Arbeitnehmer einen vertraglich geregelten Aufgabenbereich. Eine inhaltliche Nähe zum Studium ist dabei zwar keine Voraussetzung, allerdings sind Werkstudentenjobs in der Regel fachspezifisch angelegt. Während Unternehmer mit der Beschäftigung von Werkstudenten gezielt Nachwuchskräfte finden und fördern, können diese parallel zum Studium einschlägige Berufserfahrung sammeln und Kontakte knüpfen. Du kannst diese gewinnbringende Verbindung von Theorie und Praxis zusätzlich ausreizen, indem Du Deinen Werkstudentenjob als Pflichtpraktikum anrechnen lässt oder im Unternehmen eine Haus- oder Abschlussarbeit schreibst.
Das Werkstudentenprivileg: Sozialabgaben, Steuern und Verdienstgrenzen
Als Werkstudent bist Du unabhängig von der Höhe Deines Einkommens weitestgehend von Sozialabgaben befreit. So musst Du keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die Unfallversicherung übernimmt Dein Arbeitgeber. Lediglich der Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherung wird von Deinem Gehalt abgezogen – dafür leistest Du bereits in jungen Jahren einen Beitrag zu Deiner Altersvorsorge. Zudem musst Du den vollen Satz (9,35% des Bruttogehalts) erst ab einem monatlichen Verdienst von über 1.300 Euro zahlen.
Dein Versicherungsstatus bei den gesetzlichen Krankenkassen ändert sich durch Deine Tätigkeit als Werkstudent nicht unmittelbar. Abhängig von Deinem Alter bist Du als Student weiterhin familienversichert oder zahlst unverändert Deinen monatlichen Beitrag. Im Gegensatz zu nichtstudentischen Teilzeitangestellten bleibt Dir somit unterm Strich deutlich mehr von Deinem Bruttolohn.
Steuerrechtlich bist Du hingegen mit regulären Teilzeitkräften gleichgestellt, ab einem bestimmten Monats- bzw. Jahreseinkommen musst Du Lohn- und Einkommenssteuer entrichten. Bei einem Freibetrag von 10.347 Euro pro Jahr (Stand: 2022) musst Du Dich aber ganz schön ins Zeug legen, um tatsächlich steuerpflichtig zu sein. Solange Du diese Grenze nicht überschreitest, verdienst Du steuerfrei!
Apropos Verdienst: Werkstudenten unterliegen dem gesetzlichen Mindestlohn, dieser liegt aktuell bei 12,00 Euro pro Stunde. Nach oben sind Deinem Gehalt als Werkstudent keine Grenzen gesetzt. In jedem Fall solltest Du ausgehend von Deiner individuellen Situation sorgfältig durchrechnen, mit welchem Arbeitspensum Du den größtmöglichen Gewinn erzielen kannst, ohne andere relevante Verdienstgrenzen zu überschreiten. Wenn Du beispielsweise BAföG beziehst, lohnt es sich rein finanziell betrachtet vermutlich nicht, monatlich mehr als 520 Euro zu verdienen, da Du ansonsten den jährlichen Freibetrag überschreitest.
Als Werkstudent erste Kontakte knüpfen
Abgesehen von den finanziellen Vorteilen hat ein Werkstudentenjob einen erheblichen Mehrwert für Deinen beruflichen Werdegang. Natürlich kannst Du auch in fachfremden Nebenjobs auf dem Arbeitsmarkt relevante Fähigkeiten erwerben; die Möglichkeit, branchenspezifische Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen, ist jedoch in konventionellen Studentenjobs eher die Ausnahme. Wenn Du bereits einen konkreten Berufswunsch hast oder gar mit einem bestimmten Unternehmen liebäugelst, kannst Du als Werkstudent schnell den Fuß in der Tür haben! Umgekehrt eröffnet Dir die Praxiserfahrung auch im akademischen Kontext neue Perspektiven und bereichert so Dein Studentendasein in vielfacher Hinsicht.